Allgemeine Geschäftsbedingungen


ajwi - J. Nuhanovic Eifelstr. 17 53119 Bonn E-Mail: kontakt@ajwi.de Telefon: 0228/929 646 90 Steuernummer: 205/5218/0903


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Reparatur von IT-Geräten (wie Smartphones, Festplatten, Laptops, MacBooks etc.) und die Erbringung von Datenrettungsdienstleistungen zwischen der Firma ajwi - J. Nuhanovic (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Vertragsgegenstand sind Werkleistungen in Form von Reparaturen der vom Auftraggeber eingelieferten Hardware sowie Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Daten (Datenrettung).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss, Kostenvoranschlag und Auftragserteilung

(1) Die Abgabe eines Gerätes zur Analyse stellt eine unverbindliche Anfrage des Auftraggebers dar.

(2) Der Auftragnehmer erstellt nach einer ersten Diagnose einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dieser Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenpflichtig, worauf der Auftraggeber vorab hingewiesen wird. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Erteilung des Reparatur- oder Datenrettungsauftrags in der Regel mit dem Endpreis verrechnet.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber den Kostenvoranschlag schriftlich (z.B. per E-Mail oder Auftragsformular) annimmt.

(4) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, holt der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers ein, bevor weitere Arbeiten durchgeführt werden.


§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bekannten Fehler und Mängel des Gerätes bei Auftragserteilung so genau wie möglich zu beschreiben.

(2) Datensicherung: Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, vor der Übergabe des Gerätes eine vollständige Sicherung (Backup) seiner Daten auf einem separaten Medium durchzuführen. Dies gilt insbesondere bei Geräten, die noch funktionsfähig sind und dem Auftraggeber einen Datenzugriff ermöglichen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass im Zuge von Reparatur- und Diagnosearbeiten Daten unwiederbringlich verloren gehen können.

(3) Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eventuell vorhandene Passwörter, PINs oder sonstige Zugangsdaten, die für die Durchführung der Reparatur oder Datenrettung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann sich die Bearbeitung verzögern oder die Durchführung unmöglich werden.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der übergebenen Geräte und der darauf befindlichen Daten ist oder zur Beauftragung befugt ist.


§ 4 Hinweis zum möglichen Erlöschen der Herstellergarantie

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Beauftragung einer Reparatur bei einem unabhängigen Reparaturdienstleister wie dem Auftragnehmer bestehende Garantieansprüche gegenüber dem Gerätehersteller (Herstellergarantie) erlöschen können. Der Auftragnehmer führt die Reparatur ausschließlich im Auftrag des Kunden durch und übernimmt keine Haftung für den Verlust von Garantieansprüchen gegenüber Dritten.


§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Haftung für Datenverlust: Eine Haftung für den Verlust von Daten ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur Datensicherung gemäß § 3 (2) nicht nachgekommen ist. Die Haftung bei Datenverlust ist generell auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Bei Datenrettungsversuchen kann es zu einer weiteren Beschädigung des Datenträgers kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden am Datenträger, die trotz sachgemäßer Bearbeitung im Zuge des Rettungsversuchs entstehen.


§ 6 Gewährleistung für Reparaturen

(1) Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist für durchgeführte Reparaturen und eingebaute Neuteile beträgt zwei Jahre, für gebrauchte Ersatzteile ein Jahr. Die Frist beginnt jeweils mit der Abnahme des Gerätes.

(2) Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt abweichend: Die Gewährleistungsfrist für Mängel an durchgeführten Reparaturen sowie für alle eingebauten Ersatzteile (neu und gebraucht) wird auf sechs Monate ab Abnahme beschränkt.

(3) Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aus Mängeln, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder arglistig verschwiegen hat.

(4) Ein Gewährleistungsanspruch besteht generell nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung des Gerätes durch den Auftraggeber nach der Reparatur (z.B. Sturz-, Feuchtigkeitsschäden) entstanden sind. Bei erfolgreicher Datenrettung gilt die Leistung als erbracht, wenn eine wesentliche Menge der zu rettenden Daten wiederhergestellt werden konnte.

(5) Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Mangel auf einen Eingriff oder eine Veränderung am Gerät zurückzuführen ist, die vom Auftraggeber selbst oder von einem Dritten nach der Abnahme vorgenommen wurde. Dies gilt insbesondere, wenn das Gerät geöffnet wurde. Eine Haftung für Schäden, die aus einem solchen Fremdeingriff resultieren, ist ausgeschlossen.

(6) Ausschluss bei Softwarefehlern und modifizierter Software: Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die erbrachte Reparaturleistung und die verbauten Ersatzteile. Sie umfasst keine Mängel an der Gerätesoftware (Betriebssystem, Apps), Kompatibilitätsprobleme nach Software-Updates oder Fehler, die auf Viren oder Schadsoftware zurückzuführen sind. Für Geräte, deren Software vom Herstellerzustand abweichend modifiziert wurde (z.B. durch „Jailbreak“ oder „Root“), wird keine Gewährleistung übernommen.


§ 7 Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese daher auch nicht ausgewiesen.

(2) Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung und Abnahme der Leistung fällig. Der Rückversand des Gerätes erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an verbauten Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung vor.


§ 8 Versand, Zahlungsverzug und Pfandrecht

(1) Die Einsendung des Gerätes durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Es wird dringend empfohlen, eine für den Wert des Gerätes angemessene Versandart mit ausreichender Versicherung zu wählen.

(2) Der Rückversand an den Auftraggeber ist standardmäßig bis zu einem Warenwert von 500 € versichert. Wünscht der Auftraggeber eine höhere Transportversicherung, so hat er dies dem Auftragnehmer vor der Rechnungsstellung mitzuteilen. Die hierfür anfallenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, trägt der Auftragnehmer die Transportgefahr für den Rückversand. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde.

(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem 15. Tag nach Zugang der Zahlungsaufforderung eine Lagergebühr von 2,50 € pro Kalendertag zu berechnen.

(5) Wird die Rechnung auch nach einer zusätzlichen Mahnung nicht beglichen, steht dem Auftragnehmer sein gesetzliches und vertragliches Pfandrecht am Gerät des Auftraggebers zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Gerät nach schriftlicher Androhung der Verwertung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Deckung seiner Forderungen (Reparatur-, Material- und Lagerkosten) freihändig bestmöglich zu verkaufen. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet.


§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags zugänglich gemachten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich (z.B. Versanddienstleister).


§ 10 Umgang mit gesicherten Daten und deren Löschung

(1) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung (z.B. Datenrettung, Systemtransfer) eine Sicherung (Backup) von Daten des Auftraggebers anfertigt, werden diese Daten ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags verwendet.

(2) Nach Abschluss des Auftrags und Übergabe der geretteten bzw. transferierten Daten an den Auftraggeber obliegt es diesem, die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zu überprüfen.

(3) Nach Ablauf dieser Frist werden alle vom Auftragnehmer angefertigten Backups und Kopien der Kundendaten automatisch und unwiederbringlich gelöscht. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Löschung ohne eine gesonderte, erneute Benachrichtigung erfolgt.

(4) Mit der Löschung erlöschen sämtliche Ansprüche auf eine nachträgliche Wiederherstellung dieser Daten durch den Auftragnehmer. Die Löschung erfolgt gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nach anerkannten technischen Standards zur sicheren Datenvernichtung. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung oder Weitergabe der Daten durch den Auftragnehmer findet nicht statt.


§ 11 Datenübertragung in externe Cloud-Speicher des Auftraggebers

(1) Zugangsdaten (Passwörter, PINs etc.) des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer aus Sicherheits- und Datenschutzgründen grundsätzlich nicht in Backups gesichert oder in Cloud-Speicher übertragen.

(2) Eine Übertragung von gesicherten Daten (Backup) in einen vom Auftraggeber benannten externen Cloud-Speicher (z.B. Google Drive, Apple iCloud, etc.) erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen und schriftlichen Auftrag des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer die korrekten und funktionsfähigen Zugangsdaten bzw. Freigabelinks für den Zieldatenspeicher zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass dort ausreichend Speicherplatz vorhanden ist. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Verwaltung seines eigenen Cloud-Kontos.

(4) Der Auftragnehmer ist für die sichere Durchführung des einmaligen Übertragungsvorgangs von seinem System zum Cloud-Anbieter verantwortlich. Nach Abschluss der Übertragung endet die Verantwortung des Auftragnehmers. Jede Haftung für die langfristige Sicherheit, Verfügbarkeit, den Schutz oder eventuellen Verlust der Daten innerhalb des vom Auftraggeber gewählten Cloud-Dienstes ist ausgeschlossen.


§ 12 Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)

(1) Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

(2) Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich in unserer Geschäftsstelle zurückgeben.

(3) Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: * Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. * Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei * Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium * Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bonn, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.